Informationen für BAföG-Beziehende

Sie benötigen Unterstützung im Rahmen Ihrer BAföG-Nachweise?

Grundsätzlich sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen einer Reihe von Formblättern behilflich.

 

Im Folgenden haben wir für die gängigsten Anforderungen des BAföG-Amtes jeweils eine kurze Beschreibung des Dokuments, einen Überblick über den von Ihnen anzustoßenen Bearbeitungsprozess, sowie die entsprechende Downloadmöglichkeit für den benötigten Nachweis hinterlegt.

 

Bitte benutzen Sie die nachfolgenden Navigationsmöglichkeiten, indem Sie eine Auswahl treffen, welches Formblatt bei Ihnen angefordert wurde.

 

Formblatt 05 (Leistungsbescheinigung nach §48)

Formblatt 06 (Ausbildung im Ausland [Zusatzblatt])

Anrechnungsbescheinigung

Bescheinigung der Prüfungsstelle nach §15 Abs. 3a

 

Formblatt 05 (Leistungsbescheinigung nach §48)

Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 05)

Die üblichen Leistungen in den Bachelor-Studiengängen können als erbracht bescheinigt werden, wenn eine gewisse ECTS-Punktzahl erreicht ist. Falls die üblichen Leistungen aus Krankheitsgründen nicht erbracht werden konnten, fällt dieser Aspekt in die Zuständigkeit des BAföG-Amtes. Das Prüfungsamt kann ausschließlich die vorliegenden Leistungen bescheinigen.

Bachelor

  • bis zum Ende des 3. Fachsemesters: 60 ECTS
  • bis zum Ende des 4. Fachsemesters: 90 ECTS*
  • bis zum Ende des 5. Fachsemesters: 120 ECTS

* Sollte das BAfög-Amt von Ihnen eine Bescheinigung anfordern, welche sich nicht auf das Ende des 4. Fachsemesters bezieht, geben Sie die bitte immer an!

So funktioniert´s

Sie laden sich das BAföG Formblatt Nr. 05 herunter und füllen es mit Ihren eigenen Angaben aus (obere Hälfte/"blauer Teil").

 

 


Sie leiten das vorausgefüllte Formblatt Nr. 05 an das Prüfungsamt, gern per E-Mail weiter, mit der Bitte um Vervollständigung.

Sollte das BAföG-Amt von Ihnen einen Stand verlangen, welcher sich nicht auf das Ende des 4. Semesters bezieht, teilen Sie uns dies bitte im Rahmen Ihrer E-Mail mit.

Bitte benutzen Sie zur Weiterleitung an das Prüfungsamt Ihre Studierenden-E-Mail.


Achten Sie auf die Fristen (30.06. / 31.12.) und bedenken Sie, dass wir in Zeiten größerer Arbeitsbelastung bis zu 7 Tage für die Bearbeitung benötigen!


Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails. Das Prüfungsamt leitet das Formular an die entsprechende Stelle (z.Hd. Frau Schaerer) weiter und nimmt Sie zur Bestätigung in Kopie (CC).

 

Formblatt 06 (Ausbildung im Ausland [Zusatzblatt])

So funktioniert´s

Sie laden sich das BAföG Formblatt Nr. 06 herunter und füllen es mit Ihren eigenen Angaben aus ("blauer Teil").


Sie leiten das vorausgefüllte Formblatt Nr. 06 an das Prüfungsamt, gern per E-Mail weiter, mit der Bitte um Vervollständigung.

Bitte benutzen Sie zur Weiterleitung an das Prüfungsamt Ihre Studierenden-E-Mail.


Bedenken Sie, dass wir in Zeiten größerer Arbeitsbelastung bis zu 7 Tage für die Bearbeitung benötigen!


Bitte benutzen Sie zur Weiterleitung an das Prüfungsamt Ihre Studierenden-E-Mail. Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails. Das Prüfungsamt leitet das Formular an Sie zurück, sodass Sie dieses beim zuständigen Auslandsamt einreichen können.

Anrechnungsbescheinigung

Bescheinigung über die Anrechung Ihrer Vorstudienzeit

Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule/Universität eingeschrieben waren, kann das BAföG-Amt zwecks Semestereinstufung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Leistungen aus Ihrem Vorstudium verlangen.

So funktioniert´s

Sie laden sich die Anrechnungsbescheinigung herunter und füllen Sie diese mit Ihren eigenen Angaben aus (Name, Fördernummer, bisheriger und aktueller Studiengang).


Sie leiten die vorausgefüllte Anrechnungsbescheinigung an das Prüfungsamt, gern per E-Mail weiter, mit der Bitte um Vervollständigung.

Bitte benutzen Sie zur Weiterleitung an das Prüfungsamt Ihre Studierenden-E-Mail.


Bedenken Sie, dass wir in Zeiten größerer Arbeitsbelastung bis zu 7 Tage für die Bearbeitung benötigen!


Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails. Das Prüfungsamt leitet das Formular an die entsprechende Stelle (z.Hd. Frau Schaerer) weiter und nimmt Sie zur Bestätigung in Kopie (CC).

 

Bescheinigung der Prüfungsstelle nach §15 Abs. 3a

Bescheinigung bei einer Überschreitung der Förderhöchstdauer

Im Falle einer Überschreitung der Förderhöchstdauer, sind wir Ihnen gerne mit dem Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsstelle nach § 15 Abs. 3a BAföG" behilflich.

So funktioniert´s

Sie laden sich die Bescheinigung der Prüfungsstelle nach §15 Abs. 3a herunter und füllen Sie dieses mit Ihren eigenen Angaben aus (Name, Geburtsdatum und Fördernummer).


Sie leiten die vorausgefüllte Bescheinigung an das Prüfungsamt, gern per E-Mail weiter, mit der Bitte um Vervollständigung.

Bitte benutzen Sie zur Weiterleitung an das Prüfungsamt Ihre Studierenden-E-Mail.


Bedenken Sie, dass wir in Zeiten größerer Arbeitsbelastung bis zu 7 Tage für die Bearbeitung benötigen!


Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails. Das Prüfungsamt leitet das Formular an die entsprechende Stelle (z.Hd. Frau Schaerer) weiter und nimmt Sie zur Bestätigung in Kopie (CC).