Senat
Der Senat hat – soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt – alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. Neben dem Präsidium und dem Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Hochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) § 76 Abs. 2 bestimmt.
Vorsitzender
Präsident Prof. Dr. Karl Stoffel
Professorinnen/Professoren
- Prof. Dr. Babette Dellen, FB Mathematik und Technik
- Prof. Dr. Katrin Schneiders, FB Sozialwissenschaften
- Prof. Dipl.-Ing. Henrike Specht, FB bauen-kunst-werkstoffe
- Prof. Dr. Thomas Schnick, FB Ingenieurwesen
- Prof. Dr. Axel Schlich, FB Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Lutz Thieme, FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Studierende
- Jonas Borsch, FB Mathematik und Technik (RAC)
- Jennifer Gress, FB bauen - kunst - werkstoffe (RMC)
Die studentischen Mitglieder des Senats sind über die eMail-Adresse senat-stud(at)hs-koblenz.de zu erreichen.
Sonstige Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
- Manuel Benner, FB Sozialwissenschaften
- Sebastian Schmitt, FB Ingenieurwesen
Mitglieder mit beratender Stimme
Vizepräsidentin / Vizepräsident
Prof. Dr. Ralf Haderlein, Vizepräsident Studium und Lehre
Prof. Dr. Antje Liersch, Vizepräsidentin Forschung
Prof. Dr. Heiko Weckmüller, Vizepräsident Transfer und regionale Entwicklung
Kanzler/Kanzlerin
Christian Weiß
Ehrensenator
Matthias Nester, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Koblenz
Dekane/-in der Fachbereiche
- Prof. Dr. Paul Krappmann, FB Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Sibylle Treude, FB Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Georg Ankerhold, FB Mathematik und Technik
- Prof. Dr.-Ing. Jürgen Quarg-Vonscheidt, FB bauen - kunst - werkstoffe
- Prof. Dr. Claus-Michael Langenbahn, FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Thomas Schnick, FB Ingenieurwesen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Anne Quander
- Ilona von Oppeln-Bronikowski
Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Guido Althaus, zentrale Geschäftsstelle Prüfungswesen
Petra Gras, Abt. Qualität in Studium & Lehre
Protokoll
Rita Kohlstedde
Nach § 40 Abs. 1 Hochschulgesetz RLP dauert die Amtszeit der Mitglieder des Senates drei Jahre. Die Amtszeit des derzeitigen Senates endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Die Amtszeit der studierenden Mitglieder dauert ein Jahr.