Kanzler
Der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule; er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung - LHO -) und erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Kanzler vertritt in seinem Aufgabengebiet den Präsidenten.
Gemäß Geschäftsverteilungsplan verantwortet der Kanzler des Weiteren folgende Bereiche:
- Personal
- Finanzen
- Rechtsangelegenheiten
- Hausverwaltung und -technik
- Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- IT-Services
- Einführung eines Campusmanagementsystems
- Bafög-Abteilung (Fachaufsicht: Johannes-Gutenberg-Universität Mainz)