Kooperative Promotion
Die bundesdeutschen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) verfügen i.d.R. NICHT über ein eigenes Promotionsrecht. Der Doktortitel kann i.d.R. nur durch eine Universität bzw. eine Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Daher können die an der Hochschule Koblenz tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur in Kooperation mit einer Universität promovieren.
Kooperativ Promovierende haben mindestens einen Betreuer oder eine Betreuerin an einer Universität, der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin. Ein Professor oder eine Professorin der Hochschule Koblenz ist zusätzlich Ansprech- und Betreuungsperson vor Ort. In einigen Promotionsverfahren erlauben die Promotionsordnungen der universitären Fakultät bzw. des universitären Fachbereichs, dass der betreuende Professor oder die betreuende Professorin der Hochschule Koblenz auch als Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin tätig sein kann.
Mit der Universität Koblenz-Landau und mit der Universität Siegen besteht eine Kooperationsvereinbarung, die den Rahmen für kooperative Promotionen bildet. Aber auch hier regelt - wie an anderen Universitäten - die Promotionsordnung der jeweils zuständigen Fakultät die Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Kontakte der Professorinnen und Professoren der Hochschule Koblenz zu Universitäten im In- und Ausland, die den Rahmen für kooperative Promotionen bilden. Derzeit kooperieren Promovierende der Hochschule Koblenz mit etwa 45 Universitäten, zum Teil im Ausland.