Krankmeldung (Prüfungsrücktritt)
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Prüfungsrücktritt
Bitte treffen Sie zunächst die Auswahl, ob es sich um eine Prüfung handelt, bei der Sie sich im Studienverlauf bislang nicht krank gemeldet haben oder ob zu der betroffenen Prüfung bereits in den vergangenen Semestern eine Krankmeldung vorgelegen hat.
Die Vorgaben für Ihre Krankmeldung unterscheiden sich auf dieser Basis.
Außerdem finden Sie im Verlauf dieser Seite weitere nützliche Informationen und FAQ's
Es handelt sich um eine erstmalige Krankmeldung zu einer Prüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht telefonisch bei uns krankmelden müssen!
Bitte geben Sie Krankmeldungen nicht persönlich ab, solange Sie noch krank sind!
Erstmalige Krankmeldung zu einer Prüfung
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorzulegen.
Inhaltlich müssen aus Ihrem Attest zwingend die folgenden Informationen hervorgehen - anderenfalls wird Ihr Attest nicht anerkannt:
- Dauer der Erkrankung
- Termine der ärztlichen Behandlung
- Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellungen
- Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfung
Bitte beachten Sie:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer werden nicht anerkannt.
Das ärztliche Attest muss in einer auch für Laien nachvollziehbaren Sprache verfasst sein.
Ab der 2. Krankmeldung im gesamten Studienverlauf (!) ist unser Vordruck verpflichtend - verwenden Sie den Vordruck im Zweifel gerne schon bei der 1. Krankmeldung.
Wir empfehlen die Fristwahrung per E-Mail! Senden Sie hierzu innerhalb der o.g. Frist Ihr Attest per Mail (Benutzen Sie Ihren Hochschul-Account!) an das Prüfungsamt und versenden Sie im Anschluss das Original
Wann akzeptieren wir Ihr Attest?
--> Nur, wenn das Original innerhalb der o.g. 3-Tages-Frist im Prüfungsamt eingegangen ist!
Verwenden Sie hierzu den Briefkasten des Prüfungsamts (vor Raum D108) oder versenden Sie das Attest per Post an:
Hochschule Koblenz
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
--> Im Falle einer Fristwahrung per E-Mail verlängert sich die Frist zur Einreichung des Originals um 7 Tage
Trifft Ihr Attest außerhalb der o.g. Frist ein, wird dieses nicht mehr akzeptiert und die versäumte Prüfung geht mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise.
Folgekrankmeldung zu einer Prüfung
Sofern Sie innerhalb Ihres Studienverlaufes bereits einen krankheitsbedingten Rücktritt zu der betroffenen Prüfung eingereicht haben, benötigen Sie für eine weitere Krankmeldung zwingend ein amtsärztliches Attest.
Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt des Landkreises Ahrweiler. Informieren Sie sich bestenfalls über die Homepage des Gesundheitsamtes über Öffnungszeiten und Telefonnummern.
Alternativ können Sie auch das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes aufsuchen. Informieren Sie sich an dieser Stelle bitte selbstständig über Öffnungszeiten, etc.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorzulegen.
Wir empfehlen die Fristwahrung per E-Mail! Senden Sie hierzu innerhalb der o.g. Frist Ihr amtsärztliches Attest per Mail (Benutzen Sie Ihren Hochschul-Account!) an das Prüfungsamt und versenden Sie im Anschluss das Original.
Wann akzeptieren wir Ihr amtsärztliches Attest?
--> Nur, wenn das Original innerhalb der o.g. 3-Tages-Frist im Prüfungsamt eingegangen ist!
Verwenden Sie hierzu den Briefkasten des Prüfungsamts (vor Raum D108) oder versenden Sie das Attest per Post an:
Hochschule Koblenz
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
--> Im Falle einer Fristwahrung per E-Mail verlängert sich die Frist zur Einreichung des Originals um 7 Tage
Trifft Ihr amtsärztliches Attest außerhalb der o.g. Frist ein, wird dieses nicht mehr akzeptiert und die versäumte Prüfung geht mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise.
Weitere wichtige Informationen rund um's Thema
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise
Sogenannte "gelbe bzw. rosa Scheine" werden als Krankmeldung nicht akzeptiert, da hiermit lediglich Arbeitsunfähigkeit, jedoch keine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird.
Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Der Prüfungsausschuss akzeptiert ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden und kann nur auf dieser Basis eine Entscheidung zur Prüfungs(un)fähigkeit treffen.
Das ärztliche (qualifizierte) Attest muss in einer auch für Laien nachvollziehbaren Sprache verfasst sein.
Der Patient kann seinen behandelnden Arzt i.S. der Attestierung von der ärztlichen Schweigepflicht befreien.
FAQ
Reicht es, das qualifizierte Attest per E-Mail zu schicken?
Vorab können Sie uns gern das Attest per E-Mail zukommen lassen - bis spätestens 3 Tage (nicht Werktage) nach dem Prüfungstermin. Das Original senden Sie dem Prüfungsamt wie oben beschrieben innerhalb der Fristen nach.
Wenn ich mich für eine Prüfung krankmelde, zählt dies dann als unternommener Prüfungsversuch?
Nein. Wenn Sie sich rechtzeitig krankmelden und ein qualifiziertes Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie prüfungsunfähig sind, wird der Versuch nicht gezählt. Sollte Ihr Attest verspätet oder unvollständig eingereicht werden, geht die Prüfung mit 0 Punkten in die Wertung ein und zählt als unternommener Prüfungsversuch.
Ich bin für eine Prüfung pflichtangemeldet und gleichzeitig in der Praxisphase. Was nun?
Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.05.2022 ist eine Verschiebung der Pflichtanmeldung um ein Semester möglich. Schreiben Sie ein kurze E-Mail an pamt-wiso@rheinahrcampus.de und bitten um Verschiebung der Pflichtanmeldung. Voraussetzung zur Verschiebung ist, dass tatsächlich bereits eine (oder mehrere) Pflichtanmeldung(en) vorliegen und die Praxisphase mit dem Learning Agreement bzw. des Anmeldeformulars angemeldet wurde. Sobald die Abmeldefrist überschritten ist, können keine Verschiebungen mehr vorgenommen werden.
Wie nehme ich Kontakt zum Amtsarzt auf?
Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt des Landkreises Ahrweiler. Informieren Sie sich bestenfalls über die Homepage des Gesundheitsamtes über Öffnungszeiten und Telefonnummern.