Krankmeldung (Prüfungsrücktritt)
Testphase Sommersemester 2025
Bitte beachten Sie, dass im Sommersemester 2025 TESTWEISE die Krankmeldungen für Prüfungen (mit der Ausnahme von Abschlussarbeiten) ausgesetzt wurden!
Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Erkrankung kein ärztliches Attest benötigen. Eine Ausnahme gilt für Abschlussarbeiten. Hier benötigen Sie weiterhin ein ärztliches Attest, wenn Sie erkranken und die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
Wir bitten Sie dennoch, sich rechtzeitig von einer Prüfung abzumelden (sofern noch möglich), sobald ersichtlich ist, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen werden.
Bei Nichterscheinen wird Ihnen automatisch ein Rücktritt im Prüfungsverwaltungssystem verbucht.