Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hochschule Koblenz ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Landesinklusionsgesetz) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentrale Website der Hochschule Koblenz www.hs-koblenz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der BITV RP vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Es fehlen einige Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente bzw. Bedienelemente.
- Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen.
- Links können unverständlich sein.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
- Für Videos und Audios stehen wenige Audiotranskription bzw. Untertitel zur Verfügung.
- Bei einigen Tabellen fehlt die Beschreibung sowie die Zuordnung von Tabellenzellen.
- Es gibt Formularfelder ohne eindeutige Bezeichnung.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden nur teilweise gekennzeichnet.
- Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
Begründung für nicht zugängliche Inhalte
Der Webauftritt der Hochschule Koblenz ist sehr umfangreich und komplex und wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Die einzelnen Webseitenbereiche werden dezentral von vielen verschiedenen, teilweise rasch wechselnden Redakteurinnen und Redakteuren betreut. Die Information und Schulung dieser Redakteurinnen und Redakteure ist ein langwieriger und fortlaufender Prozess.
Die Website der Hochschule Koblenz wird fortlaufend weiterentwickelt. Im Zuge dessen werden bestehende Barrieren abgebaut. Ein Nachpflegen der Funktionen ist größtenteils mit hohen Kosten verbunden und stellt damit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für die aktiven Verwaltungsverfahren erforderlich sind,
- Videos und Audios, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.