BAföG

Informationen zum Sachstand:

Die Bearbeitung Ihrer Anträge und Posteingänge erfolgen in zeitlicher Reihenfolge des Einganges. 

Es kommt nicht darauf an, ob bereits Anträge, Unterlagen oder Anfragen per Postweg, online über BAföG-Digital oder E-Mail eingereicht wurden. Wir bitten um Verständnis.

Sachstand zum 17.12.2024:

Erst- und/oder Wiederholungsanträge: 26.11.2024

Posteingänge: Anfang Dezember 2024

Diese Angabe spiegelt nicht den kompletten Stand der Post-/Antragsbearbeitung wieder und ist sachgebietsunabhängig anzusehen.

Eine Aktualisierung wird im Zwei-Wochen-Stand durchgeführt. Wir bitten daher um Beachtung.

Das BAföG-Amt ist in der Zeit vom 18.12.2024 - 03.01.2025 geschlossen. Die Sprechstunde entfällt in dieser Zeit.

Neue Antragstellung zum Sommersemester 2025

Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar 2025 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag  drei Monate vor Ablauf  des  Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Den Info-Brief für die neue Beantragung finden Sie hier  Infobrief

Änderungen im BAföG ab Wintersemester 2024/2025

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Studienbescheinigung nach § 9 BAföG

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!