Erasmus+
Allgemeine Informationen, Förderraten, Förderbedingungen
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die grundlegenden Förderbedingungen mit Erasmus sowie die aktuellen Förderraten und andere wichtige Grundlagen.
Förderbedingungen:
Der Austausch von Studierenden, Dozenten und sonstigen Mitarbeitern erfolgt auf Basis einer vorab zwischen den beteiligten Einrichtungen zu schließenden Kooperationsvereinbarung (die Partnerhochschulen müssen über eine Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) verfügen).
Die europabezogenen strategischen Leitlinien der Internationalisierungsarbeit hat die Hochschule Koblenz in ihrer ERASMUS-Grundsatzerklärung dokumentiert und im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Hochschule Koblenz (2024) fortgeschrieben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm der Europäischen Kommission.
aktuelle Förderraten:
Wir fördern Sie derzeit aus dem Projekt 2023
Gruppe 1
(hohe Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
außerdem: Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien): 600 Euro/Monat
Gruppe 2
(mittlere Lebenshaltungskosten): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
außerdem: Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat): 540 Euro/Monat
Gruppe 3
(niedrige Lebenshaltungskosten): Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 490 Euro/Monat
Top-Ups:
für Praktika-Aufenthalte: 150 Euro/Monat
Für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen: 250 Euro/Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 Euro einmalig
Bei Fragen zu den Fördersätzen oder der Sonderförderung sprechen Sie uns gerne an! Antragsformulare und weitere Informationen zu den Top-ups finden Sie auch im Downloadbereich SMS unter "Mobil mit Erasmus" - Studierende.
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie ebenfalls direkt bei der Nationalen Agentur:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: http://www.eu.daad.de/
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Um am Erasmus+Programm teilnehmen zu können, müssen Studierende, Dozenten oder sonstige Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung „Bürger eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein oder als Flüchtling/ staatenlose Person anerkannt sein und ein dauerhaftes Wohnrecht in Deutschland besitzen“.
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende – auch von Drittstaaten –, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, das zu einem anerkannten Abschluss führt, können am Erasmus+Programm teilnehmen.
Dies gilt für:
- alle Nationalitäten
- alle Altersgruppen
- alle Studienzyklen (Bachelor, Master, PhD, Diplom, Magister, Staatsexamen)
- Bafög-Empfänger und Studierende ohne Bafög
Austauschstudierende können kein Erasmus+Mobilitätsstipendium erhalten.
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch die NA-DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind.
Eine gute Möglichkeit bietet die Versicherung des DAAD. Wir empfehlen in jedem Fall, mindestens eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme, abzuschließen, bevor Sie in Ihr Auslandssemester starten.
Studierende, die für ein Auslandssemester mit ERASMUS nominiert wurden, erhalten genauere Informationen hierzu während der verpflichtenden Pre-Departure-Veranstaltung im Vorfeld der Mobilität.
Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Die Europäische Kommission und der DAAD als Nationale Agentur streben im Erasmus-Programm eine Anerkennungsrate von 100 % an. Dies bedeutet für alle teilnehmenden Hochschulen und Universitäten, dass die Anerkennung in jedem Fall so vorgenommen werden muss, wie final im Learning Agreement vereinbart. Verhandlungen über die Anerkennung einzelner Module müssen also vor der endgültigen Unterzeichnung durch den Fachbereich erfolgen und dürfen nicht im Nachhinein geführt werden.
Wie viele Credits muss ich im Ausland erreichen? Gibt es eine vorgegebene Untergrenze?
Studierende sind verpflichtet, mindestens 15 ECTS aus dem Auslandssemester mitzubringen. Diese müssen jedoch nicht anerkennbar sein. Praktisch bedeutet das, Sie müssen Module im Gegenwert von 15 ECTS besuchen und absolvieren, so dass diese auf Ihrem abschließenden Transcript aufgelistet werden können. Ob Sie eine Anerkennung dieser Leistungen an der Hochschule Koblenz wünschen, liegt jedoch ganz bei Ihnen. Bitte sprechen Sie die Kurswahl und auch den anschließenden Verwaltungsvorgang bis hin zur Anerkennung mit den jeweiligen Beauftragten in Ihrem Fachbereich vor Ihrer Mobilität gut ab.
Was passiert, wenn die vorgegebene Untergrenze nicht erreicht wurde? Was kann ich tun, wenn mein Fachbereich meine Leistungen gemäß Learning Agreement nicht anerkennen will?
Sollten Sie einmal unterhalb der 15 ECTS liegen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Erasmus-Büro des International Office in Verbindung. Sollte die Anerkennung nicht so erfolgen, wie von Ihnen und dem Vertreter Ihres Fachbereichs im Learning Agreement vereinbart, setzen Sie sich bitte ebenfalls mit dem International Office oder einem der Hochschulkoordinatoren in Verbindung.
Erste Schritte nach der Nominierung
Sie haben sich an Ihrem Fachbereich erfolgreich für ein Auslandssemester beworben und benötigen nun mehr Informationen über Abläufe, Fristen, verpflichtende Veranstaltungen und einzureichende Unterlagen? Unser Leitfaden soll Sie hierbei unterstützen und die häufigsten Fragen vorab beantworten. Alle zur Beantragung notwendigen Vorlagen finden Sie im Downloadbereich rechts unter "Auslandsstudium SMS". Zum Grant Agreement finden Sie dort außerdem eine Ausfüllhilfe. Sollten Sie danach weiteren Informationsbedarf haben, laden wir sie herzlich ein, uns in unserer Online-Sprechstunde oder in Raum HU26 zu besuchen. In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne alle weiteren Fragen und unterstützen Sie bei der weiteren Planung und Organisation des Auslandssemesters.
Ab dem Sommersemester 2022 können an der Hochschule Koblenz alle Studierenden mit einem ERASMUS-Platz, die nachhaltig an- und/oder zurückreisen, einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von 50 Euro, sowie bis zu vier zusätzliche geförderte Reisetage erhalten.
Was gilt als nachhaltig?
Nachhaltig Reisen beinhaltet Reisen mit dem Rad, dem Bus, der Bahn oder als Fahrgemeinschaft. Flugreisen sind hiervon ausgeschlossen,
Wie beantrage ich die Förderung für Green Travel?
Sie reichen die Ehrenwörtliche Erklärung für Grünes Reisen zusammen mit den dazugehörigen Belegen und Ihren Antragsunterlagen für die ERASMUS-Förderung im International Office unter erasmus@hs-koblenz.de ein. Sie erhalten die Erklärung dann von uns abgezeichnet mit dem bewilligten Kontingent zurück.
Was dient als Beleg?
Als Beleg für nachhaltiges Reisen akzeptieren wir Zug und Bustickets, sowie Mietwagenbelege. Sollten Sie mit dem privaten PKW anreisen und dabei eine Fahrgemeinschaft bilden, benötigen wir von jedem Teilnehmer Ihrer Fahrgemeinschaft die Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reise sowie Fotobelege, Tankquittungen usw. Sie können den Nachweis auch dadurch erbringen, indem Sie Ihren Roadtrip auf unserem Instagram Account mitdokumentieren! Reisen mit dem Rad können ebenfalls durch Fotomaterial oder aktive Übernahme unseres Instagram Accounts belegt werden.
Wann wird die Green Travel - Förderung ausbezahlt?
Die Green Travel - Förderung erhalten Sie mit der zweiten Rate Ihrer ERASMUS-Förderung, also in der Regel nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester.
Seit dem Wintersemester 2022/2023 haben Studierende der Hochschule Koblenz Zugang zu den neuen Sonderfördermaßnahmen zur Steigerung der Inklusion. Neben den bereits aus der vergangenen Programmgeneration bekannten Sonderfördersätzen für Studierende mit einem GdB ab 30 sowie mit Kind(ern), die ein Auslandssemester mit ERASMUS unternehmen möchten, wurde der Inklusionsbegriff nun auf Studierende mit chronischen Erkrankungen, Erststudierende und erwerbstätige Studierende ausgeweitet. Diese Studierendengruppen können nun eine zusätzliche Förderung in Höhe von 250 Euro/monatlich erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zur Sonderförderung unter "Mobil mit Erasmus - Auslandsstudium" im Downloadbereich rechts unten.
Was passiert nun nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU? Alle bisher bekannten Informationen rund um das Thema Brexit und Erasmus + finden Sie auf der Website des DAAD für Sie zusammengestellt.
Um nach dem Austritt des UK aus der Europäischen Union weiterhin ein Mobilitätsprogramm anbieten zu können, wurde das Turing-Scheme ins Leben gerufen. Die Website des Turing Scheme gibt umfassend Auskunft über alle Bestandteile und Fördermöglichkeiten des Programms.