Leitfaden für Studierende mit Behinderung

Informationen zu Nachteilsausgleich, BAföG und vielem mehr

Liebe Studierende,

wir freuen uns, Sie an den Koblenzer Hochschulen begrüßen zu dürfen. Dieser Leitfaden soll erste Fragen beantworten und Ihnen bei der Orientierung helfen, wenn Sie mit einer Einschränkung studierend wollen.

Das Netzwerk "Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung" beschäftigt sich schon seit einiger Zeit erfolgreich mit der Verbesserung der Situation von Studierenden mit Einschränkung an unseren Hochschulen. Es ist uns wichtig zu betonen, dass zu den Einschränkungen neben den körperlichen Behinderungen auch die psychischen und chronischen Erkrankungen gehören.

Genaueres zu bestimmten Themen und Leistungen erfahren Sie über unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder auf der Homepage des Deutschen Studierendenwerks unter:
Handbuch Studium und Behinderung

Mit herzlichen Grüßen
Die Mitglieder des Netzwerks "Studium mit Behinderung/chronischer Erkrankung"

Mitglieder des Netzwerks

Kontakt

Beauftragte für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung

Allgemeines

Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung:

  • Körperliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel der Mobilität, des Sehens, Hörens oder Sprechens,
  • psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen,
  • chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Morbus Crohn,
  • diagnostizierte Legasthenie oder eine andere Teilleistungsstörung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie eine/n unserer Beauftragten für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Wenn eine Zugangsberechtigung neben der Leistung und Wartezeit zusätzlich durch eine Aufnahmeprüfung erlangt werden muss, empfiehlt es sich immer mit der entsprechenden Hochschule Kontakt aufzunehmen und mögliche Nachteilsausgleiche früh genug zu beantragen.

Existiert an der entsprechenden Hochschule keine genaue Regelung, so sollten Sie sich immer auf den „Grundsatz der Chancengleichheit bei berufsbezogenen Prüfungen“ speziell bezogen auf Studierende berufen (§ 16 HRG sowie Landeshochschulgesetz).

Einen Härtefallantrag können Sie dann stellen, wenn es darum geht, Nachteile bei den Zugangsfaktoren Leistung und Wartezeit auszugleichen, die durch eine außergewöhnliche Härte bedingt sind. Außergewöhnliche Härte wird nach § 15 der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (2013) meist wie folgt definiert:

"Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern."

Bei Anerkennung führt der Härtefallantrag zu einersofortigen Zulassung zum Studiengang vor allen anderen Bewerber:innen.

Härtefälle müssen durch fachärztliche Gutachten, persönliche Darlegungen und ggf. zusätzliche Nachweise bestätigt werden.

Die Hochschule Koblenz hat zwei Beauftragte für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Petra Gras (Dipl.-Bw. FH)
Moselweißer Straße
Raum 21
56073 Koblenz
Tel.: 0261 9528 125
E-Mail: gras(at)hs-koblenz.de

Dipl.-Ing. (FH) Guido Althaus
Raum: H024
RheinMoselCampus Koblenz
Tel.: 0261 9528-712
Raum: D123
RheinAhrCampus Remagen
E-Mail: althaus(at)hs-koblenz.de

Neben der Hochschule bietet auch die Beratungsstelle des Studierendenwerks Koblenz Unterstützung an:

Andrea Porz (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 17
Tel.: 0261 9528 547
E-Mail: porz(at)studierendenwerk-koblenz.de

Beate Bastian (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 16
Tel.: 0261 9528 543
E-Mail: bastian(at)studierendenwerk-koblenz.de

Frank Steffens (Dipl.-Sozialarbeiter), Beratungsort Uni Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz-Metternich
Raum: D 101
Tel.: 0261 287 1116
E-Mail: steffens(at)studierendenwerk-koblenz.de

Darüber hinaus sind nach Vereinbarung auch Beratungen am WesterWaldCampus sowie am RheinAhrCampus möglich.


Mobilität und Wohnen

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Koblenz gibt es spezielle Appartements und WG-Zimmer für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Die Wohnanlagen befinden sich alle in Campusnähe.

Konkrete Fragen zur Ausstattung der Appartements und WG-Zimmer können die Ansprechpersonen der jeweiligen Wohnanlagen beantworten.
Kontaktdaten und Infos unter www.studierendenwerk-koblenz.de/wohnen

Hochschule Koblenz, RheinMoselCampus
Busse: Linien 2/12 – Zustieg z.B. Hauptbahnhof West, Bahnhof Stadtmitte/Löhr-Center oder Zentralplatz
Busse: Linie 615/620 – Zustieg z.B. Busbahnhof am Hauptbahnhof West

Hochschule Koblenz, WesterWaldCampus
Bus: Linie 437 – Zustieg z.B. Vallendar Bahnhof

Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus
Busse: Linien 851 und 852 – Zustieg z.B. Remagen Bahnhof


BAföG

  1. Die Obergrenze für den BaföG-Bezug liegt nach neuer Gesetzeslage bei 45 Jahren.
  2. Einzusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung ist möglich, wenn Sieaußergewöhnliche Zusatzaufwendungen (bedingt durch eine Behinderung) nachweisen können. Wichtig ist hierbei, dass auch die Behinderung eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds Berücksichtigung findet. Die Prüfung der Eltern erfolgt lediglich bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses.
  3. Neben dem Vermögensfreibetrag von aktuell 15.000 € (45.000 €, wenn Sie über 30 Jahre alt sind) können auch weitere Teile des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Hierzu gehören z.B.:
    - Ein angemessenes Fahrzeug, wenn es zur Durchführung des Studiums notwendig ist.
    - Vermögen mit dem Zweck der Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung.
    - Zusätzlich auch Vermögen, das nach einem erlittenen Personenschaden der Deckung schädigungsbedingten Kosten in der Zukunft dienen soll.
  4. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, kann die Förderungshöchstdauer überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn das Studiums durch eine Behinderung oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe länger andauert, als erwartet.

 

Amt für Ausbildungsförderung:

Hochschule Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz

Jeder Studiengang hat jeweils eigene Ansprechpartner:innen. Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie auf der Homepage.

BAföG-und Sozialberatung:

AStA Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 06
Telefon: 0261 9528-331
E-Mail: sozialberatung(at)asta-koblenz.com


Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein Teil der„angemessenen Vorkehrungen“, die die UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich vorsieht. Er dient der Chancengleichheit und Partizipation im Studium und sollDiskriminierung vermeiden. Der Nachteilsausgleich gleicht – wie der Name bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.

Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

  • Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 20
  • Hochschulrahmengesetz
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Hier gelten die unter Frage 1 genannten Kriterien.

Folgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche auf. Auch hier gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie unsere Berater:innen.

  • Schreibzeitverlängerung in Prüfungen,
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten,
  • Verlängerung der Abgabezeiten für Haus- und Abschlussarbeiten,
  • Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
  • Prüfungen in separaten Räumen,
  • Änderung derPrüfungsform.

 


Disclaimer

Die Inhalte des Leitfadens sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeite der Angaben.

Die aufgeführten Informationen können eine fachspezifische und/oder rechtliche Beratung nicht ersetzen.