Deutschlandstipendium

Bewerbungsphase

Die Bewerbungsphase für das Sommersemester 2025 läuft vom 02.12.2024 (00:00 Uhr) bis 05.01.2025 (23:59 Uhr) . Die Bewerbung läuft über ein Online-Portal ab, das sie unter folgendem Link erreichen.

Was ist das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium fördert leistungsstarke, engagierte und begabte Studierende. Die Höhe des Stipendiums beträgt 300€ monatlich. Es wird bewilligt für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), maximal jedoch für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bzw. für den Zeitraum, für den der Förderer finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

Informationen zum nationalen Stipendienprogramm Deutschlandstipendium bieten die Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

www.deutschlandstipendium.de

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der Hochschule Koblenz:

  • Studierende, die sich im ersten Fachsemester befinden und einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur nachweisen können, sowie Erstsemester, die aufgrund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind und entsprechende Abschlusszeugnisse vorlegen können.
  • Studierende ab dem zweiten Fachsemester, die bisher während ihres Studiums herausragende Leistungen erzielt haben.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Immatrikulation an der Hochschule Koblenz.

Die Form der Bewerbung, die Stelle, bei der sie einzureichen ist, die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und weitere Informationen können Sie dem Reiter Bewerbungsunterlagen entnehmen.

Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?

Wichtig!!!

Die Bewerbung läuft über ein Online-Bewerbungsportal ab.

Das Bewerbungsportal erreichen Sie über den oben hinterlegten Link.Das Bewerbungsportal wird am 02.12.2024 um 00:00 Uhr freigeschaltet.

Alle Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form, Zeugnisse und Übersetzungen in amtlich beglaubtigter Form als Scan, im Bewerbungsportal einzureichen. Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlagen zusätzlich postalisch zu versenden - diese werden nicht berücksichtigt!

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Auch erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung keine Rückmeldung darüber, ob Unterlagen fehlen.

Sollten Sie Rückfragen zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson für das Deutschlandstipendium.

Hinweis zum Datenschutz:
Im Rahmen der Vergabe von Deutschland-Stipendien ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerbern zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen laut Satzung

  1. Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Gegebenenfalls Empfehlungsschreiben (bis zu einer DIN A4-Seite) einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers oder einer Lehrerin bzw. eines Lehrers einer weiterführenden Schule oder einer Berufsausbildungseinrichtung
  4. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigt)- bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem (beglaubigt)
  5. Gegebenenfalls der Nachweis eines bestandenen Hochschulauswahlverfahrens oder einer Eignungsprüfung der Hochschule Koblenz
  6. Gegebenenfalls Bachelor-Zeugnis oder Diplomzeugnis (beglaubigt)- (bei Bewerbern im Master-Studiengang)
  7. Gegebenenfalls Nachweise über bisher erbrachte Prüfungen und Leistungen (ECTS-Punkte und Bewertungen)
  8. Gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  9. Gegebenenfalls Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise sowie über sonstige besondere Kenntnisse (beispielsweise Fremdsprachen und EDV Kenntnisse)
  10. Gegebenenfalls Nachweise über Umstände im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 2 und 3. der Satzung (bezogen auf außerschulisches oder außerfachliches Engagement (2) / besondere persönliche oder familiäre Umstände (3)).

Zeugnisse, Auszeichnungen sowie sonstige erbrachte Leistungen (z.B. aktive Mitarbeit an Projekten/Vereinen) können nur anerkannt und gewertet werden, wenn diese durch Nachweise und Beglaubigungen belegt werden können.

Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe des Deutschlandstipendiums sowie die Vergabe eines Stipendiums der Stipendienstiftung RLP an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:

  1. Präsident*in als Vorsitzende*r
  2. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Darüber hinaus

  1. je ein*e Hochschullehrende*r aus jedem Fachbereich,
  2. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
  3. je ein Mitglied aus den Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG).


Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.

Gesetzliche Grundlage für das Deutschlandstipendium:

Für die Vergabe des Deutschlandstipendiums an Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, gelten das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes sowie die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen der Vergabe des Deutschlandstipendiums ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerber*innen zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.