Studierende
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Ablauf
In welcher Reihenfolge wird das Verfahren durchlaufen?
Der vollständig ausgefüllte, digitale Einstellungs- oder Weiterbeschäftigungsantrag mit allen erforderlichen Unterschriften wird gemeinsam mit der aktuellen Studienbescheinigung und ggf. einer Bachelor- / Masterurkunde sowie ggf. dem Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats bei der zuständigen Personalstelle eingereicht. Die Personalabteilung fertigt den Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung und lässt Ihnen diesen als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft mit Informationen und auszufüllenden Formularen zukommen. Bei Neueinstellung werden von Ihnen zusätzliche Unterlagen angefordert werden: Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen vollständig ausgefülltMitgliedsbescheinigung der Krankenkasse Kopie des Sozialversicherungsausweises Datenschutzblatt Kopie der Geburtsurkunde (bei EU-Mitgliedern) Aufenthaltserlaubnis von Studierenden aus Drittstaaten, die diese zum Zweck des Studiums besitzen ggfs. eine Bachelor- / Masterurkunde, wenn nicht bereits mit Antrag eingegangen Bei Verlängerung werden von Ihnen ggfs. zusätzlichliche Unterlagen angefordert: Erklärung zur sozialrechtlichen Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einmal im Semester) bzw. der Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen (falls der letzte Beschäftigungszeitraum länger als zwei Monate zurück liegt)ggfs. Bachelor- / Masterurkunde in Kopie Alle angeforderten Unterlagen senden Sie mit zwei unterschriebenen Ausfertigungen des Arbeitsvertrages an die jeweils an die Personalstelle zurück. Ein Exemplar des Vertrages verbleibt mit dem Antrag bei der Personalstelle. Das dritte Exemplar wird mit den Unterlagen an die auszahlende Stelle, dem Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz, gesandt. Das LfF vergibt einmalig bei Erstanstellung eine Personalnummer, bucht und zahlt Ihnen einmal im Monat das Gehalt aus.