Dozierendenmobilitäten mit Erasmus
Mobilität von Lehrenden zu Unterrichtszwecken (STA)
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Charta for Higher Education (ECHE) sind.
Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Wochentage dauern und acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen (höchstens zwei Monate).
Vorrang wird solchen Mobilitätsmaßnahmen eingeräumt, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (incoming)
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken. Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.
(Die deutsche Gasthochschule ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter, die an der Hochschule eine Lehrtätigkeit durchführen, zuständig.)
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Dozenten ausländischer Partnerhochschulen/Unternehmen:
- Fahrtkosten (Stückkosten), gestaffelt nach Entfernung
- Aufenthalt (Stückkosten) pro Tag
- Staffelung pro Tag nach Ländern bis 14 Tage bzw. ab 14 Tage
Dozenten der Hochschule Koblenz:
- Abrechnung der Kosten nach dem Landesreisekostengesetz
Je nach vorhandenen Mitteln kann die Förderdauer kürzer sein als die Aufenthaltsdauer. Grundsätzlich erstatten wir Reisekosten in maximaler Höhe von 300 € über den ausgewiesenen Pauschalen durch die EU KOM. Der maximale Förderbetrag wird Ihnen bei der Abfrage der Kostenübernahme durch das Erasmus-Büro mitgeteilt.
Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Dozenten.