Allgemeines
Grundsätzliches
- Damit Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden können, ist die aktuelle Einschreibung an einer deutschen Hochschule / Universität Voraussetzung.
- Bei jeder Personalmaßnahme haben studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte die Möglichkeit die Mitbestimmung des örtlichen Personalrats zu beantragen. Wünschen Sie dies, geben Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats in der Fachabteilung ab.
- Bei Arbeitsverträgen, unabhängig von Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften muss der Arbeitsvertrag VOR Vertragsbeginn von Ihnen unterschrieben werden, damit ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
- Die Verträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Um Regressansprüche zu vermeiden, dürfen Sie als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft nicht ohne rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag arbeiten.
- Es ist daher zwingend notwendig, dass der entsprechende Antrag mit aktueller Studienbescheinigung rechtzeitig mindestens vier Wochen vor Vertragsbeginn bei der jeweiligen dem Standort zuständigen Personalstelle eingereicht wird.
- Der digitale Einstellungsantrag wird vom Fachbereich/ -abteilung ausgefüllt und der Personalabteilung zugemailt.
- Die Einstellung erfolgt grundsätzlich mit Semesterbeginn. Davon abweichend können Verträge zum 01. oder 15. eines Monats beginnen.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens i .d. R. 5 Stunden und höchstens 19 Stunden.
- Fehlende Unterlagen Ihrerseits können zu einer Verzögerung im Ablauf und in der Gehaltsauszahlung führen.
- Sollte sich die Arbeitszeit während des laufenden Vertrages ändern, wird ein Änderungsvertrag geschlossen. Der Fachbereich /-abteilung füllt den digitalen Antrag auf Arbeitszeitänderung aus und schickt ihn mind. vier Wochen vor Vertragsbeginn der Personalabteilung per Mail zu.
Änderungen sind Ihrerseits immer rechtzeitig mitzuteilen.
- dem Landesamt für Finanzen: Bankverbindung
- der Personalabteilung:
- Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung)
- Änderung der Adresse
- ein bestandener Abschluss nebst Urkunde in Kopie