Anerkennung von Leistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Einschreibung in einen maschinenbaulichen Studiengang an der Hochschule Koblenz:
- Wenn Sie bisher einen Studiengang im Fachbereich IW an der Hochschule Koblenz studiert haben erfolgt die Anerkennung von Amtswegen zum Ende des Semesters zu dem der Wechsel erfolgte.
- Ein Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb des selben Studienganges an der HS Koblenz unterliegt einem Anerkennungsverfahren von Amts wegen und fällt somit nicht unter dieses Verfahren. (Anrechnung PO Wechsel Bachelor 2012->2022, Anrechnung PO Wechsel Master 2015->2022)
- Wenn Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, oder für einen Studiengang der HS Koblenz in einem anderen Fachbereich als IW eingeschrieben waren, dann müssen Sie die Anerkennung von Leistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses , Prof. Dr.-Ing. Johansson beantragen. Das konkrete Verfahren hierzu ist ab Punkt 8 erläutert.
Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (nach erfolgter Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens. - Alle zur Anerkennung beantragten Leistungen sind in einem Antrag aufzuführen. Eine zweite Antragstellung wird ausgeschlossen. Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Studiensemesters, bei späterem Erwerb innerhalb eines Semesters zu stellen.
- Leistungen die außerhalb einer Hochschule erbracht wurden, können höchstens bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt werden.
- I.d.R. erfolgen die Anerkennung mit einer Note, es kann jedoch auch ohne Note anerkannt werden (BE). In diesem Fall wird die betreffende Leistung bei der Berechnung der Gesamtabschlussnote nicht berücksichtigt.
Nach erfolgter Anerkennung sind die anerkannten Leistungen über das Leistungskonto in QIS einzusehen; im Falle nicht anerkannter Leistungen erfolgt die Bekanntgabe mit Begründung durch schriftlichen Bescheid. - Eine Bearbeitung des Antrags ist nur bei vollständiger Vorlage aller aufgeführten Nachweise möglich. Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monaten betragen.
- Konkret ist die Anerkennung mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu beantragen.
- Das Formular ist sorgfältig mit Ihren Daten auszufüllen.
- In der Tabelle "Auflistung der zur Anerkennung beantragten Leistungen" tragen Sie die "Fremd-Module" und die entsprechenden "HS-Koblenz"-Modul ein, die Sie anerkannt haben möchten. Sie müssen selbst entscheiden, welche Ihrer bisherigen Module Sie für welches Modul an der HS Koblenz anerkannt haben wollen. Wichtig: Module mit 3 oder weniger ECTS/CP können in unseren Studiengängen nicht anerkannt werden, da die Module in unseren Studiengängen mindestens 5 ECTS/CP haben.
- Mit den Nachweisen der Leistungen (Zeugnis/Leistungsnachweis) und der Lehrinhalte /des Umfangs der Lehrinhalte (z.B. durch Modulbeschreibung) kontaktieren Sie den Modulverantwortlichen (finden Sie in der Modulbeschreibung des Moduls im aktuellen Studiengang der HS Koblenz, für welches die Anerkennung erfolgen soll, --> Modulhandbuch) und lassen sich die Entscheidung über Anerkennung oder Nicht-Anerkennung durch Unterschrift dokumentieren.
- Wenn Sie alle Anerkennungswünsche "bearbeitet" haben, d.h. alle relevanten Modulverantwortlichen haben über eine mögliche Anerkennung entschieden, reichen Sie das Formular beim Prüfungsamt ein, welches den Antrag an den Prüfungsausschuss weiterleitet.
- Dem Antrag sind beizufügen:
- Auflistung der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags)
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung (wenn vorhanden)
- Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten der erbrachten Leistungen
- Genaue Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen)
- Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache,andernfalls bedarf es einer beglaubigten deutschen Übersetzung