Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen berücksichtigt werden:
Mit erstem Hochschulabschluss:
- Mindestens einjährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
- Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 Credit-Points
- Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 Credit-Punkten zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 Credit-Punkte während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss:
- Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B.
- (Fach-)Abitur,
- meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzieher*in) oder
- sonstige Berufsausbildungen mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5
- Mindestens dreijährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt (der Termin für die Eignungsprüfung hierzu wird frühzeitig bekannt gegeben).
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt; eine Zulassung zum Studium ist vom Ergebnis des Auswahlverfahrens abhängig.