Gasthörerschaft
Die Gasthörerschaft dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung, ohne dass eine formale Qualifikation angestrebt wird. Wenn in einem Studiengang noch freie Studienplätze vorhanden sind, können Personen auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden, die sich innerhalb einzelner Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Aufgrund der Zulassung erhalten die Gasthörerin bzw. der Gasthörer einen Gasthörerschein. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung als Gasthörerin bzw. als Gasthörer nicht erforderlich.
- Der Antrag ist innerhalb der Einschreibefrist zu stellen (01.03. / 01.09.)
- Die Zulassung als Gasthörer bedarf der Zustimmung des Dekans des jeweiligen Fachbereiches, in Abstimmung mit dem für die jeweilige Lehrveranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten.
- Die Zulassung erfolgt jeweils für 1 Semester.
- Leistungsnachweise können nicht erworben werden.
- Zugelassene Gasthörer erhalten einen Gasthörerschein, der zum Besuch der darin angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt.
- Die Zulassung als Gasthörer ist gebührenpflichtig.
(je nach Semesterwochenstundenzahl zwischen Euro 140,- und Euro 300,-)