Bewerbung & Zulassung
Der dreisemestrige Masterstudiengang kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
Zulassungsvoraussetzung
Bachelorabschluss mit mind. 210 CP oder Diplomabschluss im Bauingenieurwesen.
Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann auch zugelassen werden, wer ein Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 CP abgeschlossen hat. Die zusätzlichen 30 CP können durch eine mind. einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nachgewiesen werden oder durch Belegung zusätzlicher Module aus den Studiengängen des Bauwesens in Absprache mit dem Prüfungsausschuss.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Masterstudium bereits aufgenommen werden, bevor die Abschlussprüfung des Bachelorstudiengangs abgeschlossen ist, sofern nicht mehr als 15 CP fehlen. Über die Zulassungs entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen wurde (28.02 im WS / 31.08 im SS).
Ein begründeter Ausnahmefall liegt für den Prüfungsausschuss dann vor, wenn alle Leistungen des Bachelorabschluss erbracht worden sind, die Bewertungen dieser letzten Prüfungen jedoch noch ausstehend sind.
Als spätmöglichste Frist, bis zu welchem Datum die letzten Leistungen des Bachelorstudiums erbracht worden sein müssen ist der 31.03 für das SS und der 15. Oktober für das WS.
Wird die Zulassungsvoraussetzung zum Master, nämlich der bestandene Bachelorabschluss, wegen einer negativen Bewertung einer Prüfungsleistung nicht erreicht, erlischt die Einschreibung in den Masterstudiengang und damit auch die in diesem Studiengang abgelegten Prüfungsleistungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Claudia Reime 0261-9528640
Elisabeth Rolfing 0261-9528625