Bewerbung & Zulassung
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung für den grundständigen Bachelor-Studiengang ist die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife. Weitere Zugangsmöglichkeiten regelt § 65 HochSchG (Hochschul-Gesetz) - Landesrecht Rheinland-Pfalz.
Beginn
Die Aufnahme des Studiums im Studiengang Bachelor of Arts - Architektur kann nur zum Wintersemester, Anfang Oktober, erfolgen.
Der Studiengang ist zudem zulassungsbeschränkt. Daher endet die Bewerbungsfrist jeweils am 15.07. Weitere Informationen zur Zulassungsbeschränkung erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
Vorpraktikum
Ein 6-wöchiges Praktikum in einem Bauberuf sollte vor dem Studium absolviert werden und muss spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorabschlussprüfung (Bachelorthesis), in der Regel nach dem 5. Semester, nachgewiesen werden. Baustellenpraktikum.