Prüfungen
Aufgrund eines Updates steht das Studierendenportal HISinOne von
Mittwoch, 13. November 2024 15:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag, 14. November mittags nicht zur Verfügung.
Prüfungsanmeldung und -abmeldung ab Wintersemester 2024/25
Nach der erfolgreichen Umstellung ist das neue Prüfungsverwaltungssystem ab dem 28.10.2024 verfügbar.
In den meisten Studiengängen ist damit auch die eigenständige Prüfungsan- und -abmeldung möglich.
Die Anmeldung erfolgt über das Studierendenportal icms.hs-koblenz.de
Eine Anleitung finden Sie hier Anleitung oder alternativ ein Erklärvideo
Aus technischen Gründen ist die Prüfungsanmeldung für Studierende des Studiengangs MAKS noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldungen über das Prüfungssystem möglich sind.
Bitte beachten Sie die Regelungen zur An- und Abmeldung, die für Ihren Studiengang gültig sind. Die Fristen können Sie den Prüfungsplänen entnehmen.
Ausnahmen gibt es für verschiedene Prüfungs- und Studienleistungen (u.a. für Praxisnachweise und die Praxissemester). Diese sind in den Prüfungsplänen ohne Fristen zur An- und Abmeldung aufgeführt.
Wenn eine Leistung im Studierendenportal nicht zur Anmeldung aufgeführt ist, müssen Sie sich nicht im Portal anmelden.
Bitte beachten Sie außerdem die Sonderregelungen für Prüfungen in den Studiengängen der Sozialen Arbeit, die vor dem 01.12.2024 stattfinden.
Studierende des Studiengangs SA-P, die nach der PO 2011 studieren nutzen weiterhin den QIS Server. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Frau Allmann auf, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.
Für Studierende des Studiengangs Bildung und Erziehung+ (Wien) sind Prüfungsanmeldungen zurzeit noch nicht möglich. Zur Noteneinsicht nutzen Sie bitte ebenfalls den QIS Server.
Für die Module des Studium Generale, die über den Fachbereich organisiert werden, ist eine Anmeldung nicht möglich.
Die Teilnahme an einer Prüfung ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich.
Bildung und Erziehung (dual), Bildungs- und Sozialmanagement, Kinder- und Jugendhilfe (dual), Pädagogik der Frühen Kindheit, M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften
Der Prüfungsausschuss Kindheit und Jugend hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und -abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen beschlossen, die ab dem Wintersemester 2024/25 gelten:
Klausuren
Anmeldung: bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
Hausarbeiten/ Präsentationen/Referate
Anmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (23:59:59 Uhr)
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Nur angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen
- Rücktritte nach dem Ende der Abmeldefrist gelten nicht als Fehlversuch, die Anmeldungen werden durch das Prüfungsamt gelöscht.
Soziale Arbeit präsenz, BASA-online und MA Soziale Arbeit (maps)
Der Prüfungsausschuss Soziale Arbeit hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und
-abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen beschlossen, die ab dem Wintersemester 2024/25 gelten:
1. Mündliche Prüfungen
Anmeldung: bis 31.10. im WS bzw. bis 15.04. im SoSe
Abmeldung: bis 1 Woche vor der Prüfung
Ausnahme von der Abmeldefrist: bei mehrtägigen Blockveranstaltungen innerhalb einer Woche inkl. mündlicher Prüfung muss die Abmeldung bis spätestens 1 Tag vor der Prüfung erfolgen (bis spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag).
2. Schriftliche Prüfungen (außer Klausuren)
Anmeldung: bis 31.10. im WS bzw. bis 15.04. im SoSe
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
3. Klausuren
Anmeldung: bis 1 Woche vor der Prüfung
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
4. Sonderregelungen für das Wintersemester 2024/25:
Die Anmeldungen zu den mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die keine Klausuren sind, haben im Wintersemester 2024/25 spätestens bis zum 30.11.2024 zu erfolgen.
Soweit Prüfungen (mündliche, Klausuren und sonstige schriftliche Prüfungen) vor dem 01.12.2024 zu erbringen sind, erfolgt die Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2024/25 schriftlich gegenüber dem Prüfer spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin.
5. Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Nur angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen
- Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich, d.h. die Nichtteilnahme an der Prüfung trotz Anmeldung und fehlender wirksamer Abmeldung führt, wenn keine Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung vorliegen, zu einem Nichtbestehen der Prüfung.
Nach dem Ende der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur mit einem Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit entsprechenden Nachweisen möglich (Kopie an das Prüfungsamt). Bei Erkrankungen am Prüfungstag fügen Sie bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei.
Nur für Studierende im Studiengang BiSo
Bitte nutzen Sie ab sofort ebenfalls den Link zum Studierendenportal. QIS ist nicht mehr verfügbar.
Alle Anmeldungen für das Wintersemester wurden übernommen. Bitte überprüfen Sie trotzdem, ob Ihre Anmeldungen vollständig sind.
Prüfungspläne Wintersemester 2024/25
Bildung und Erziehung (BABE) Studienbeginn bis WS23/24 Prüfungsplan
Bildung & Erziehung (BABE) Studienbeginn ab SoSe 24 und Kinder und Jugendhilfe (KJH) Prüfungsplan
Bildungs- u. Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (BiSo) Prüfungsplan
Pädagogik der Frühen Kindheit (FrühPäd) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (BASA-online) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (SA-P) PO 2016 Prüfungsplan
Soziale Arbeit (SA-P) PO 2024 Prüfungsplan
Terminübersicht Klausuren Stand 14.11.2024
M.A. Soziale Arbeit (MAPS) Prüfungsplan
Die Prüfungs- und Klausurtermine des Studiengangs MAKS können bei der Studienkoordination angefragt werden.
Ab dem 28.10.2024 werden alle Noten über das Studierendenportal veröffentlicht: https://icms.hs-koblenz.de/
Bis zur Umstellung nutzen Sie das
Studierende des Studiengangs Bildungs- und Sozialmanagement (BiSo) nutzen bitte ausschließlich den Zugang über den Server Remagen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sehen Sie von Nachfragen ab.
Wiederholungsprüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung im folgenden oder in den beiden folgenden Semestern nachzuholen. Die Regelung, die für Ihren Studiengang gilt, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, vgl. PO §18.
Sie werden zu Beginn des jeweiligen Semesters durch das Prüfungsamt pflichtangemeldet (in QIS durch "PFL" gekennzeichnet). Von dieser Prüfung können Sie nicht ohne Grund zurücktreten. Wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, gilt die Prüfung als "nicht bestanden".
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über QIS. Das Prüfungsamt versendet nur noch vor dem letzten Versuch eine Informationen über nicht bestandene Prüfungen.
Während des Studiums kann in der Regel, außer im Studiengang MAKS, einmalig auf Antrag eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu stellen. Er muss vor dem Prüfungsantritt beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die Regelungen gemäß der Prüfungsordnung, die für Ihren Studiengang gilt, insbesondere §18 der jeweiligen Prüfungsordnung.