Vorbereitungen für das Studium
Wenn Sie Ihre Zulassung von der Hochschule Koblenz erhalten haben, können Sie Ihren Studienaufenthalt planen. Folgendes sollten Sie vor der Abreise nach Deutschland klären:
Wohnheime
Die folgenden Studentenwohnheime sind nahe der Hochschule Koblenz gelegen. Sie können die Hochschule in kurzer Zeit zur Fuß oder mit dem Bus zu erreichen.
Wenn Sie Interesse an einem Wohnplatz im Wohnheim haben, bewerben Sie sich bitte frühzeitig um einen Platz. Die Nachfrage ist sehr groß, und es gibt eine Warteliste. Achtung: Es gibt keinen Anspruch auf einen Platz im Wohnheim.
Wohnungen / Wohngemeinschaften
Über die folgenden Seiten können Sie Wohnungen und WGs (Wohngemeinschaften) außerhalb der Studentenwohnheime finden.
Mit dem Semesterticket können Sie kostenlos Busse und Bahn (VRM Liniennetz) nutzen. Deshalb ist Studentisches Wohnen auch außerhalb von Koblenz gut möglich.
- Hier gilt Ihr Semesterticket: VRM Liniennetzplan
- So weit ist es zur Hochschule: Karte ÖPNV Erreichbarkeit zur Hochschule
Sie möchten an der Hochschule Koblenz studieren, benötigen aber noch einen Deutschnachweis für Ihre Bewerbung?
Die studienvorbereitenden Deutschkurse finden zwei Mal jährlich statt. Diese Kurse schließen mit der TestDaF-Prüfung ab, sodass Sie bei erfolgreichem Bestehen direkt ins Studium starten können.
Visumsbestimmungen für internationale Studierende
Weitere Informationen siehe DAAD
Wer aus dem Ausland kommt und in Deutschland studieren möchte, braucht grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind Studierende aus:
- der Europäischen Union (EU),
- dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- der Schweiz.
Für die Einreise dieser Studenten wird nur ein gültiger Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis benötigt. Studierende aus diesen Ländern melden sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Hochschulstadt an, sobald sie eine Wohnung gefunden haben. Dort bekommen Sie einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Staaten, bei denen Studierende den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen können.
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Südkorea
- Vereinigten Staaten von Amerika.
Außerdem gehören auch die folgenden Staaten dazu, sofern es nicht beabsichtigt ist, vor oder nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten:
- Andorra
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Monaco
- San Marino.
Visumsverfahren für internationale Studierende
Internationale Studierende aus anderen Ländern müssen in der Regel vor der Einreise ein Visum beantragen. Dazu wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland und beantragen ein Studentenvisum (wenn die Zusage der dt. Hochschule vorliegt) oder ein Studienbewerbervisum (wenn Zusage der dt. Hochschule noch aussteht oder eine Aufnahmeprüfung gemacht werden muss). In Deutschland angekommen, müssen Sie Ihr Visum der Ausländerbehörde am Studienort vorlegen. Die Ausländerbehörde wandelt das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken um.
Es dauert häufig mehrere Monate, bis ein Visum ausgestellt wird. Kümmert euch deshalb frühzeitig (3 Monate vor Abreise) um die Beschaffung aller Unterlagen und die Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland.
Notwendige Unterlagen für die Visumsbeantragung
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein gültiger Reisepass
- die Bewerberbestätigung von der Hochschule (Studienbewerbervisum) oder der Zulassungsbescheid der Hochschule (Studentenvisum)
- ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis)
- ein Krankenversicherungsschutz
Finanzierungsnachweis
Mit dem Finanzierungsnachweis weist man nach, dass man sein Studium bezahlen kann. Zumindest die Lebenshaltungskosten für das erste Jahr in Deutschland müssen vollständig finanziert sein. In der Regel werden aktuell 10.236 Euro Einkommen oder Vermögen für das erste Jahr verlangt, also 853 Euro pro Monat. Dies kann folgendermaßen vorliegen:
- ausreichende Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern (Bürgschaft)
- eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für Sie zu übernehmen (Bürgschaft)
- ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto eingezahlt (Sperrkonto z.B. Bei der Deutschen Bank)
- Sie erhalten ein Stipendium eines anerkannten Stipendiengebers
- Sie erhalten eine Förderung nach dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Adresse:
Stadtverwaltung Koblenz
Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Reisen Sie nicht mit Touristenvisa ein, damit ist keine Immatrikulation möglich!