Beurlaubung & Mutterschutz
Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich vom Studienbetrieb beurlauben zu lassen.
Bitte beachten Sie folgende Umstände/Voraussetzungen für eine Beurlaubung:
- Der Antrag auf Beurlaubung muss mit einem entsprechenden Nachweis über den Beurlaubungsgrund eingereicht werden.
- Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen (31.01. / 31.07.)
- Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.
- Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden können
Ausnahmen:- Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen
Gründe für eine Beurlaubung
- Krankheit.
- Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes.
- Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen.
- Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- oder Weiterbildung.
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen.
- Betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums.
- Ein Urlaubssemester kann NICHT für das Vorpraktikum (Nachweis über die praktische Vorbildung von 12 Wochen) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine BAföG-Bezüge erhalten.