Datenschutz

Datenschutz / Daten auf dem Ausweis

Die Karte wurde nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und im Einklang mit den Datenschutzgesetzen entworfen. Gespeichert werden keine zusätzlichen, d. h. keine nicht bereits vorhandenen Daten. Im Vergleich zum alten Studierendenausweis wurde auf den Abdruck des Geburtsdatums verzichtet.

Der Studierendenausweis enthält Daten an zwei Stellen des Ausweises:

  1. aufgedruckte sichtbare Daten
  2. Datensätze, die im Chip der Karte gespeichert sind.


Aufgedruckt sind neben den Logos der Institutionen, in denen die Karte verwendet werden kann (Hochschule und Studierendenwerk):

  • Lichtbild des/der Karteninhabers/in
  • Vor- und Nachname
  • Bibliotheksnummer
  • Kartennummer
  • URL der Kartenhomepage
  • Enddatum der Gültigkeit
  • ggf. Kennzeichnung für den ÖPNV (Logos, Aufschrift) bei Präsenzstudierenden

Der Kartenchip kann folgende Informationen speichern:

  • Kartenseriennummer
  • Systemkennung
  • Matrikelnummer
  • "elektronische Börse" (Guthaben)
  • Bibliotheksnummer
  • Zeiterfassungsnummer
  • Zutrittsnummer
  • Personenkreiskennziffer
  • Kostenstellennummer

Jedes Kartenlesegerät kann nur die Informationen lesen, die es zur Erfüllung seiner Funktion benötigt.

Grund für die Nutzung der einzelnen Daten

Lichtbild:
Das Lichtbild ist für die Akzeptanz der Karte im Bereich des ÖPNV und ggf. bei Authentifizierungsvorgängen in der Hochschule erforderlich. Beispielsweise ermöglicht das Lichtbild bei Prüfungen und Klausuren die Identifikation Ihrer Person.
Das Lichtbild ist Voraussetzung dafür, um den Ausweis als Semesterticket im ÖPNV verwenden zu können.

Bibliotheksnummer:
Die Bibliotheksnummer ist erforderlich, um Bücher auszuleihen, zu verlängern oder sich vormerken zu lassen. Durch den Aufdruck kann der Karteninhaber oder die Karteninhaberin Dienste wie WebOPAC ohne Kartenlesegerät benutzen.

Kartennummer:
Die Kartennummer ist u.a. für die Verwendung der "elektronischen Börse" erforderlich. Zur Ermittlung des Guthabens einer nicht funktionsfähigen oder verlorenen Karte ist die Kartennummer zwingend erforderlich.

Systemkennung:
Wurde vom Hersteller zur Unterscheidung verschiedener System reserviert.

Personenkreiskennziffer:
Jeder Karteninhaber wird einer Gruppe, z.B. "Studierender", "Bediensteter", "Gast", zugeordnet. Hierdurch können unterschiedliche Rechte oder Vergünstigungen (z.B. Mensa-Menüpreis) realisiert werden.

Zeiterfassungsnummer:
Diese Nummer wird ausschließlich zur Teilnahme an der elektronischen Zeiterfassung benötigt.

Zutrittsnummer:
Für den Zutritt zu Bereichen welche mittels elektronischer Schlösser gesichert sind.

Kostenstellennummer:
Bei einigen Gerätschaften (z.B. Kopierer ) kann statt der "elektronischen Börse" (Guthaben) die hinterlegte Kostenstelle belastet werden.

Matrikelnummer:
Diese Nummer wird in Kombination mit der Kartennummer für die Ermittlung des richtigen Datensatzes für die Validierung benötigt.