FAQ Bewerbungsverfahren

Allgemeine Informationen

Die Bewerbungsportale sind für Sie freigeschaltet für eine Bewerbung

·       zum Sommersemester: jeweils von Mitte/ Ende November bis zum 15.01. eines Jahres.

·       zum Wintersemester: jeweils von Mitte/ Ende Mai bis zum 15.07. eines Jahres.  

Aus organisatorischen Gründen können zu spät eingegangene oder unvollständige Bewerbungen leider nicht berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie stets Ihren Status im Portal.

Sie bewerben sich online über das ICMS-Portal der HS Koblenz. 

 

 

Nein. Wartesemester, Praktika oder sonstige Zertifikate verbessern nicht den Notendurchschnitt. Wartesemester werden bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich über Uni-Assist. Informationen dazu finden Sie hier

Prinzipiell können Sie sich bewerben, jedoch erfüllen Sie mit einer Note von 3,3 oder schlechter selbst bei maximaler Bonifikation von 0,7 nicht die Zulassungsvoraussetzungen. Das bedeutet im Falle einer Bewerbung, dass Sie nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen werden.

Gemäß der Prüfungsordnung darf der Umfang der fehlenden Prüfungs-/Studienleistungen aus dem Bachelor-Studium  15 ECTS-Punkte nicht überschreiten. Um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können, dürfen Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung - spätestens jedoch bis zum Bewerbungsschluss - max. 15 ECTS-Punkte zum Bachelor-Abschluss fehlen. Prüfungs-/Studienleistungen, die nach dem Bewerbungsschluss bewertet und verbucht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie hier

Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier

Das Bewerbungsverfahren über das Portal der HS Koblenz

Bitte geben Sie bei „abgeschlossenes Studium“ „NEIN“ an, auch wenn Sie Ihr Bachelor-Studium bereits abgeschlossen haben. Wenn Sie „JA“ auswählen, bedeutet dies, dass Sie bereits ein abgeschlossenes Master-Studium haben. Das Master-Studium an der HS Koblenz wäre dann ein Zweitstudium.

Siehe hier

Ja, die Bachelornote spielt eine Rolle bei den Zulassungsvoraussetzungen. Nachdem alle Unterlagen eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft und an den Fachbereich weitergeleitet. Nach der Bereinigung der Bachelornote als Verfahrensnote wird diese durch den Studierendenservice erfasst.

Sofern Sie Ihren Bachelor-Abschluss nicht an der HS Koblenz abschließen und das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, reichen Sie bitte zusätzlich das Dokument „Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen“ ein. Dieses Dokument ist für beide Studiengänge erforderlich.

Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich für den Studiengang „Business Management“ interessieren – unabhängig davon, ob das Studium bereits abgeschlossen ist oder noch nicht – das Dokument „Verbindliche Wahl eines Schwerpunktes“ ausfüllen und einreichen.

Beide Dokumente sind auf der Homepage zu finden: FB Wirtschaftswissenschaften à Prüfungsamt à Formulare & Dokumente

Bewerbungen, deren Dokumente nicht fristgerecht bis zum 15.01. (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) bzw. 15.07. (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und damit vom Verfahren ausgeschlossen.

Diese können Sie – wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben – nach Erhalt der Exmatrikulationsbescheinigung bei der Hochschule Koblenz innerhalb des ersten Semesters beim Studierendenservice nachreichen. Zuvor reichen Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung ein.

Bei besonderer Eignung für den Master-Studiengang kann sich Ihre aktuelle Durchschnittsnote verbessern. Man spricht dann von der bereinigten Verfahrensnote. Die Verfahrensnote wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften im Rahmen eines Prüfverfahrens ermittelt.

Nein. Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird auch leider nicht bei eventuellen Nachrückverfahren berücksichtigt. Je nach Ausschlussgrund (z. B. fehlende ECTS-Punkte oder fehlende Dokumente)ist aber eine Bewerbung für das Folgesemester möglich. Sollte sich der Notendurchschnitt aufgrund noch offener Prüfungsleistungen noch verbessern, können Sie sich erneut für das Folgesemester bewerben.

Die Teilnahme am Zulassungsverfahren ist nur dann möglich, wenn Sie vor dem Bewerbungsschluss die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern Sie nach dem Bewerbungsschluss die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich für das darauffolgende Semester bewerben.

Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und nun?

Die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren werden ca. eine Woche nach Bewerbungsschluss verschickt. Zunächst wird sich der Status im Bewerberportal ändern. Bitte warten Sie unbedingt den postalischen Bescheid ab, in dem Sie alle wichtigen Informationen rund um die Einschreibung finden. Sofern es ein Nachrückverfahren geben wird, werden hier die Zulassungsbescheide ca. drei – vier Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt.

Die Master-Studiengänge „Business Management“ und „Human Resource Management“ sind zulassungsbeschränkte Studiengänge. Je akademischen Studienjahr stehen nur 100 Plätze für Business Management und 24 Plätze für Human Resource Management zur Verfügung, die durch ein Zulassungsverfahren besetzt werden. Das Zulassungsverfahren wurde gestartet und die ersten Bescheide im Hauptverfahren versendet. „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bedeutet, dass Sie leider keinen Studienplatz im Hauptverfahren erhalten haben. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, im Nachrückverfahren einen Zulassungsbescheid zu erhalten, sofern ein Nachrückverfahren gestartet wird.

 

 

Immatrikulation beantragen

Bitte reichen Sie die Dokumente, wie auf der Checkliste zur Immatrikulation beschrieben, online ein.

 

Die Schwerpunktzusage erhalten Sie schriftlich zwischen 2 – 6 Wochen vor Beginn der Vorlesungen.

Ja, dies ist möglich, notieren Sie hierzu auf Ihrem neuen Antrag auf Immatrikulation in welchem Studiengang Sie bereits eingeschrieben sind.