Prüfungsordnungen
Was ist eine Prüfungsordnung (PO)?
In der PO ist geregelt, wie das Studium ablaufen soll. Sie beinhaltet, welche Module wann belegt werden sollen, welche Prüfungen wann abgelegt werden müssen, welche Voraussetzungen für einzelne Prüfungen gelten und viele weitere wichtige Dinge rund um den gewählten Studiengang. Die PO ist die Grundlage für Entscheidungen des Prüfungsausschusses; man könnte sie als „Bibel“ des Fachbereichs bezeichnen. Der Inhalt der PO muss allen Studierenden unbedingt bekannt sein.
Masterstudiengänge (konsekutiv)
Masterstudiengänge (weiterbildend)
Nach welcher Prüfungsordnung studiere ich?
Unabhängig vom Studiengang „Business Administration“ (BA), „Business Administration - dual“ (BA dual), „Marketing and International Business“ (MIB), „Mittelstandsmanagement“ (MM) studieren alle Bachelor-Studierenden in BWL-Studiengängen seit dem Sommersemester 2014 in der PO 2014. Studierende der betriebswirtschaftlichen Bachelorstudiengänge einschließlich dem Studiengang „Business Administration - Steuern dual“ mit Studienbeginn SS 2019 und später studieren in der GPO 2019. Alle Studierenden mit Studienbeginn WS 24/25 studieren in der GPO 2024.
Ausnahmen bei den Bachelor-Studiengängen bilden der Studiengang „Business Administration VWA“ (berufsbegleitend) mit der PO 2016 sowie die Wirtschaftsingenieure. Die Wirtschaftsingenieure können im jeweiligen Ingenieursfachbereich erfahren, welche PO für sie Gültigkeit hat.
Alle Master-Studierenden, die zwischen dem Sommersemester 2014 und dem Sommersemester 2021 ihr Studium aufgenommen haben, sind in der PO 2014 eingeschrieben. Alle Master-Studierenden, die ab dem Wintersemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, sind in der PO 2021 eingeschrieben.
Die Studierenden des weiterbildenden Master-Studiengangs „Human Resource Management“, der in Kooperation mit dem zfh angeboten wird, studieren in der PO 2017.