Kinderrechte KOnkret

Gemeinsam Verantwortung leben – Kinderrechte: Demokratie, Schutz und Qualitätsentwicklung

Das Wohl und der Schutz der Kinder sind in Kitas zentrale Aufgaben. Die Verantwortung, ein entsprechendes Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls gemäß § 45 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen, liegt bei den Kita-Trägern. Zur Aufgabe von Kita-Leitungen gehört es, Schutzprozesse fest im Kita-Alltag zu integrieren und mit ihren Teams umzusetzen –sie zu leben.

Um die Kitas bei dieser wichtigen Aufgabe gut zu begleiten, macht sich das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung gemeinsam mit Kitas auf den Weg, um die Rechte von Kindern auf Schutz, Beteiligung und Förderung in den Mittelpunkt der alltäglichen Arbeit zu stellen. Ziel ist es, die strukturelle Verankerung der Konzepte zum Schutz von Kindern in Kitas zu unterstützen und Impulse für einen gut gelebten Kinderschutz im pädagogischen Alltag zu geben. Wenn sich das alltägliche Handeln an den Kinderrechten orientiert, ist das kein zusätzlicher Aufwand. Vielmehr entsteht dadurch Sicherheit. Kinderrechteorientiertes Handeln stärkt die pädagogische Haltung und erleichtert Entscheidungsprozesse. 

Neben der Begleitung mit dem Ansatz Qualitätsentwicklung im Diskurs (QiD) umfasst das Projekt die punktuelle Praxisbegleitung vor Ort. Darüber hinaus ist die (Weiter-) Entwicklung themenspezifischer Methoden und Materialien für Kinder und Erwachsene ein wichtiger Bestandteil des rojektes. 

Gleichzeitig bildet die Erarbeitung struktureller und organisationaler Handlungsempfehlungen für Verantwortungsträger im Kita-System einen wichtigen Projektbestandteil, um das Thema auch auf organisationaler Ebene zu verankern.

Weitere Informationen zum konkreten Einstieg und der Begleitung Ihrer wichtigen Arbeit im Themenschwerpunkt finden Sie in den Informationsschreiben für Träger und Kitas.

Projektlaufzeit: 01.03.2025 bis 31.12.2026
 

Bildungsministerium stärkt Kinderrechte und fördert Übergang zwischen Kita und Grundschule

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig übergab gleich zwei Förderbescheide an den Direktor des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB), Prof. Dr. Armin Schneider. Mit diesen Bescheiden über eine Gesamtsumme von 540.000 Euro fördert das Land zwei Kooperationsprojekte mit dem IBEB. Beim ersten Projekt steht die Verankerung von Kinderrechten in Kitas durch Qualitätsentwicklung im Vordergrund, bei dem zweiten Projekt ein gelingender Übergang zwischen Kita- und Grundschule.

Bildungsministerin Hubig unterstreicht die Bedeutung der neuen Projekte: „Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sind uns große Anliegen, denen wir durch die Förderung der beiden Projekte ein weiteres Stück näherkommen. Teilhabemöglichkeiten in Kitas einzurichten und fest zu verankern sowie den Übergang von der Kita in die Grundschule optimal zu gestalten – das ist entscheidend dafür, dass aus allen Kita-Kindern starke Schulkinder hervorgehen, die gut auf ihre schulische Laufbahn vorbereitet sind.“

„Wir freuen uns sehr, dass wir den von uns entwickelten Übergangskompass und dort das Instrument „Dokumentation im Trialog“ mit dem Umsetzungsprojekt in die rheinland-pfälzische Praxis bringen können und die Kinderechte der Beteiligung, der Förderung und des Schutzes in beiden Projekten praxisorientiert weiter voranbringen können“ ergänzt Schneider.

Weitere Informationen zu beiden Projekten finden Sie in unserer Pressemitteilung.