BAföG
Änderungen im BAföG ab Wintersemester 2024/2025
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier
Neue Antragstellung zum Wintersemester 2024/2025!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2024 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!