Infos für Träger/Kooperationspartner
B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual)
Mit einer Kooperation im Studiengang B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) haben Sie die Möglichkeit, sich an einem Studiengang zu beteiligen, der sich durch seine hohen Praxisanteile auszeichnet, die eine konsequente Verknüpfung von Theorie und Praxis garantieren.
In die Entwicklung des Studiengangs sind Belange der Praxis durch die Rückmeldung von Kooperationspartnern des Fachbereichs Sozialwissenschaften eingeflossen. Somit zeichnet sich der Studiengang darin aus, besonders praxisnah wissenschaftliche Inhalte vermitteln zu können.
Die Vorteile für Kooperationspartner lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Studierende des Studiengangs B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) sind vom 1. - 4. sowie vom 6. - 7. Semester durchgehend in der Praxisstelle tätig. Bei einem Vollzeitstudium empfehlen wir in diesen Semestern einen Stundenumfang von 19,5 Stunden pro Woche, im 5. Semester 32-39 Stunden pro Woche.
Die Theorieveranstaltungen an der Hochschule finden pro Semester in drei Blöcken zu je 5 Tagen statt. Zusätzlich nehmen die Studierenden an zwei Online-Präsenzphasen á zweieinhalb Tagen pro Semester teil. Die Termine stehen in der Regel zwei Jahre im Voraus fest.
Die Studierenden können somit über 3,5 Jahre in der Praxisstelle eingeplant werden.
Laut aktuellen Studien droht in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bis 2025 bundesweit eine Fachkräftelücke von bis zu 500.000 Beschäftigten. Es wird für Träger der Kinder- und Jugendhilfe immer schwieriger, freiwerdende Stellen durch qualifiziertes Personal zu ersetzen. Es ist daher dringend geboten, diesem bereits jetzt spürbaren Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen.
Indem Träger dual Studierende ab dem ersten Semester einstellen, haben sie kurzfristig - nach einer angemessenen Einarbeitungszeit - eine Unterstützung in der pädagogischen Arbeit und langfristig - nach Abschluss des Studiums - eine in der Einrichtung bereits eingebundene, erfahrene und qualifizierte Fachkraft.
Professionalisierte Soziale Arbeit erfordert Fachpersonal, das dazu in der Lage ist, autonom, eigenverantwortlich und fachlich begründet zu denken, zu entscheiden und zu handeln (vgl. Nentwig-Gesemann 2017: 236f.). In einem Hochschulstudium lernen zukünftige Fachkräfte, sich fachlich fundiert, kritisch-reflexiv mit Vorgaben, Konzepten und Methoden auseinanderzusetzen und sie flexibel an die jeweils vorliegenden Bedingungen und Bedarfe anzupassen. Hierzu bedarf es eines reichen Fundus an theoretischem Wissen, praktischen Erfahrungen wie auch soliden Kompetenzen in der Praxisforschung.
Mit Hilfe der parallel zum Studium erworbenen Praxiskompetenz sind akademisch ausgebildete Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen in der Lage, im Wechselspiel von auf Erfahrung beruhender Intuition und analytischer Reflexion auch unvorhersehbare Situationen zu bewältigen.
Ein auf diese Weise professionalisiertes pädagogisches Personal ist durch geplantes, absichtsvolles Handeln gekennzeichnet. Zur Zielerreichung werden wissenschaftsbasierte Methoden angewendet (vgl. Obrecht 2005: 22).
Sollten wir Sie davon überzeugt haben, Kooperationspartner der Hochschule Koblenz zu werden, so sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Grundvoraussetzung für eine Kooperation mit der Hochschule Koblenz ist die Unterzeichnung der derzeit gültigen Kooperationsvereinbarung des Studiengangs. Diese ist Teil der Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile (s. Downloadbereich).
Mögliche Kooperationspartner sind (anerkannte) Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder Schulen. Diese Träger bieten Studierenden die Möglichkeit, in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren sozialpädagogische und/oder sozialarbeiterische Tätigkeiten einzuüben. Geeignete Praxisstellen sind u.a. Ganztagsschulen, (teil-)stationäre Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendamt oder Integrationshilfen. Zur Begleitung der Praxis muss den Studierenden eine Praxisanleitung zur Seite gestellt werden. Als Praxisstelle ausgeschlossen sind v.a. Tagespflege, Pflegeelternschaft, Einzelfallhilfen, Inobhutnahmen, Krisenintervention sowie Unterrichten an Schulen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es eine Vielzahl an länderspezifischen Einstellungsmöglichkeiten. Hierzu beraten wir Sie gerne.