Remagener Campus Gespräche: Teillegalisierung von Cannabis – es bleiben viele offene Fragen
02.07.2024
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften|RheinAhrCampus Remagen| TOP |
Warum wurde Cannabis zum Teil legalisiert? Welche Regelungen gelten für den Eigenbedarf und Eigenanbau? Wie sollen Minderjährige geschützt werden? Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet und wie gesundheitsschädlich ist Cannabis? Um diese und weitere Fragen ging es am vergangenen Freitag, 28. Juni, bei der Veranstaltung „Cannabis- Legalisierung – Ausweg oder Sackgasse?“ in der Reihe „Remagener Campus Gespräche“ des Campus Remagen der Hochschule Koblenz.
Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Zuhause darf man bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei lebende Cannabispflanzen anbauen. Daneben ist ab dem 1. Juli 2024 eine geregelte Abgabe von Cannabis über sogenannte Social-Clubs – aber nur an deren Mitglieder - möglich.
Eigentlich soll das Cannabis – Gesetz (CanG) Klarheit bringen, was in welchem Umfang erlaubt ist. Das Problem: So klar ist das gar nicht. Die Teillegalisierung des Cannabis-Konsums sorgte auch in der gut besuchten Diskussionsrunde für Kontroversen. Der Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Stefan Sell vom Campus Remagen machte deutlich, dass es beim Thema Cannabis in Deutschland noch viele Regelungslücken gibt. Er nannte das Beispiel Kanada, wo Cannabis neben dem wie in Deutschland begrenzten Eigenanbau nur in staatlich lizensierten Fachgeschäften an Erwachsene verkauft werden darf, die dann aber auch Steuern zahlen und kontrolliert werden. Auch Marius Schneider vom Rauschgiftdezernat der Polizeiinspektion Mayen verwies auf den noch erheblichen Klärungsbedarf. Die Politik sei in der Pflicht, schnell Klarheit bei den Cannabis-Kontrollen zu schaffen. „Während ein Atemalkoholtest durch die Polizei recht einfach durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabis-Konsum deutlich komplizierter“, sagte Schneider im Rahmen der spannenden Podiumsdiskussion. Die Tatsache, dass Cannabis unter anderem im Bereich von Kindertagesstätten, Spiel- und Sportplätzen sowie Krankenhäusern in einer Sichtweite mit 100 Metern vom Eingangsbereich aus nicht konsumiert werden darf, führte zu der Frage, ob das Ordnungsamt die Einhaltung dieser Regelung überhaupt kontrollieren kann. „Es gibt viele offene Fragen vor allem im Hinblick auf den Anbau, die Sicherheit und die Abgabe“, ergänzte Christine Lang vom Social-Club Andernach. Kinder- und Jugendschutz habe deshalb in ihrem Anbauverein eine hohe Priorität.
Auch die gesundheitlichen Risiken des Cannabis-Konsums wurden angespro-chen. Dr. Katharina Scharping, Chefärztin in der Dr. von Ehrenwall`sche Klinik in Ahrweiler sagte, dass vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Can-nabis oft als weiche Droge verharmlost werde. Aus medizinischer Sicht ist der Kon-sum von Cannabis in einem Alter unter 25 Jahren mit besonderen Risiken verbun-den, weil sich das Gehirn noch im Auf- und Umbau befindet. Als langfristige Schä-digungen nannte sie Psychosen oder Depressionen.
Am Ende der Diskussionsrunde, die von Prof. Dr. Gabriele Moos vom Campus Remagen moderiert wurde, bestand Konsens, dass Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote zukünftig ausgebaut werden müsse. Die Frage, ob die politisch geplanten „Modellvorhaben“, in denen kommerzielle Lieferketten getestet und wissenschaftlich untersucht werden sollen, zu einer Klärung der offenen Fragen führe, wurde skeptisch gesehen. Die Veranstaltung war für alle Beteiligten eine gelungene Möglichkeit, mehr über die Cannabis-Legalisierung und deren Folgen zu erfahren.
Die nächste Veranstaltung der Remagener Campus Gespräche findet am 8. November 2024 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr zum Thema „Krisengeschüttelt – wie sich das Gesundheits- und Sozialwesen auf Risiken und Katastrophen vorbereitet“ statt.